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Naturpark-Förderung

Allgemeine Informationen

Der Naturpark Neckartal-Odenwald unterstützt Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Landschaftspflege, Öffentlichkeitsarbeit und Entwicklungskonzeptionen, Entwicklung des Erholungswerts sowie Kulturerbe im ländlichen Raum.

 

WICHTIG: Hinweis zur neuen Förderperiode und der Antragstellung für das Förderjahr 2024:

Wir freuen uns, dass die neue GAP-Förderperiode nun endlich ab 2024 umgesetzt werden kann.
Da mit der Vorlage der neuen Richtlinie und den damit verbundenen aktualisierten Formularen erst Mitte 2024 zu rechnen ist, wird sich die Antragsfrist für die Förderprojekte 2024 jedoch von Dezember 2023 auf Mitte 2024 verschieben.

Eine Information durch den Naturpark wird erfolgen, sobald die Freigabe der Dokumente, Richtlinie und Mittel für die neue GAP seitens Land und EU erteilt sind.

Gerne können Sie sich bereits im Vorfeld bezüglich Förderfähigkeit, Bedingungen, Notwendigkeit von weiteren Unterlagen etc. für geplante Projekte 2024 beraten lassen.

 

Rahmenbedingungen:

Jeder im Naturpark - ob Privatperson, Verein oder öffentliche Einrichtung - kann ein Projekt beantragen, sofern das geplante Projekt den vorgegebenen Kriterien entspricht.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Naturparkförderung ist, dass die geplante Maßnahme innerhalb des Naturparkgebietes liegt. Zudem muss sie den Zielsetzungen des Naturparks und insbesondere der Richtlinie des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Gewährung von Zuwendungen an Naturparke in Baden-Württemberg entsprechen.

Ein bestimmter Mindestbetrag zur Finanzierung wird als Bagatellgrenze vorausgesetzt:

  • 2.500 Euro Zuwendung für juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • 500 Euro Zuwendung für natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts

 

Ablauf:

Die Naturparkförderung beginnt mit der Einreichung des Förderantrags bei der Naturpark-Geschäftsstelle. Nach einer Prüfung des Antrags erhält der Antragsteller bei Bewilligung Mitte des folgenden Jahres einen sogenannten Zuwendungsbescheid. In der Regel darf der Antragsteller erst dann mit der Durchführung der Maßnahme beginnen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden.

Vor Ablauf der Vorlagefrist reicht der Projektträger seinen Zahlungsantrag ein, einschließlich einer detaillierten Kostenaufstellung der durchgeführten Arbeiten. Der Naturpark oder das Regierungspräsidium kontrolliert den Zahlungsantrag sowie die Maßnahme vor Ort und veranlasst schließlich die Auszahlung der Fördergelder durch das Regierungspräsidium Freiburg.

 

Weiterführende Information:

Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Informationen und ergänzenden Merkblätter im Förderwegweiser des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Insbesondere zur EU-Förderung sind hier alle relevanten Rechtsgrundlagen und Informationen öffentlich eingestellt.

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