Wer kann Förderung beantragen?

Jede Mitgliedsgemeinde kann Fördermittel für Projekte beantragen, die den Zielsetzungen des Naturparks entsprechen. Aber auch gemeinnützige Vereine sind antragsberechtigt, wenn ihre geplanten Maßnahmen in das Konzept des Naturparks passen.

Es ist ratsam, die geplanten Maßnahmen vor der Antragstellung mit der Geschäftsstelle zu besprechen.

Die Förderanträge bekommt man bei der Geschäftstelle des Naturparks Neckartal-Odenwald.

Förderprojekte im Naturpark Neckartal-Odenwald

Die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung durch den Naturpark:

  • Welche Projekte kann der Naturpark unterstützen?
  • Wer kann Fördermittel beantragen?
  • Wie hoch ist die Förderquote?
  • Wie werden Fördermittel beantragt?
  • Wo kommt das Geld her?
  • Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Förderung?

Welche Projekte kann der Naturpark unterstützen?

Der Naturpark kann Projekte aus den folgenden vier Bereichen unterstützen:

  • Natürliches Erbe (= Landschaftspflege-, Biotop- und Artenschutzmaßnahmen)
  • Kompetenzentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit (= Naturpark-Informations- und Wanderorientierungstafeln, Flyer, Broschüren)
  • Entwicklung des Erholungswertes (= Neubau von Erholungsinfrastruktur wie z.B. Hütten, Bänke, Brücken, Aussichtstürme, ….. )
  • Kulturelles Erbe (= Pflege von kulturhistorisch bedeutsamen Einrichtungen und ihrer direkten Umgebung im Außenbereich)

Wer kann Fördermittel beantragen?

Fördermittel beantragen können:

  • Alle Mitglieder des Vereins „Naturpark Neckartal-Odenwald e.V.“
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts 
  • Natürliche Personen

Wie hoch ist die Förderquote?

Die Naturpark-Förderung ist immer eine Anteilsförderung. Der Antragsteller muss also einen Eigenanteil selber finanzieren. Die Förderquote hängt von der Art des Projektes ab:

Projekte aus den Bereichen

  • Natürliches Erbe
  • Kompetenzentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit

    können mit bis zu 70 % der förderfähigen Kosten unterstützt werden,

Projekte aus den Bereichen

  • Entwicklung des Erholungswertes
  • Kulturelles Erbe

    mit bis zu der förderfähigen Kosten.

Wie werden Fördermittel beantragt?

Fördermittel können ausschließlich auf diesem Formular beantragt werden (Download als Word-Document, 93 KB). Die aktuelle Richtlinie des Ministeriums Ländlicher Raum zur Gewährung von Zuwendungen an Naturparke in Baden-Württemberg finden Sie hier (117 KB).

Bitte beachten Sie die Antragsfristen.

Anträge dürfen nur bearbeitet werden, wenn bestimmte Mindestkosten erreicht werden. Sie liegen bei 2.500,- € für Mitgliedsgemeinden und

500,-€ für Vereine und Privatleute.

Alle Projekte werden zu einem Maßnahmenprogramm zusammengefasst. Welche Projekte dann tatsächlich gefördert werden, wird basisdemokratisch in der jährlich im Frühjahr stattfindenden Mitgliederversammlung des Naturparks beschlossen. Dort wird auch die tatsächliche Förderquote festgelegt, die – je nach dem Verhältnis von Anzahl der beantragten Projekte und Menge der zur Verfügung stehenden Fördermittel – vom Förderhöchstsatz abweichen kann.

Die Geschäftsstelle des Naturparks bietet allen Antragstellern ausführliche Beratung an.

Wo kommt das Geld her?

Die Gelder, die in die Förderprojekte fließen, stammen aus zwei verschiedenen Quellen:

 

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Gelder des Landes Baden-Württemberg,
die aus den Erträgen der Lotterie Glücksspirale
stammen

Gelder der Europäischen Union

</typolist>

Da die Naturparke ausschließlich „EU-ko-

finazierungsfähige Projekte“ unterstützen, können sie Fördermittel der EU in Anspruch nehmen.

Das Land Baden-Württemberg und die EU finanzieren somit jeweils 50 % des Förderanteils.

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Förderung?

Die Förderung basiert auf dem Entwurf der „Richtlinie zur Förderung der Naturparke“ des Landes Baden-Württemberg AZ 52-8843.02.

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