"Schutz durch Nutzung"

Das Grundprinzip des Naturparks lautet „Schutz durch Nutzung“. Die Landnutzung muss sich an nachhaltigen Bewirtschaftungsmodellen orientieren. Bei der Waldwirtschaft ist die Nachhaltigkeit sogar gesetzlich verankert. Niemals darf mehr Holz eingeschlagen werden, als in der gleichen Zeit wieder nachwächst. Das gilt auch für die vielen anderen Funktionen, die unsere Wälder erfüllen.

Schutz durch Nutzung: Viehtritte durch Weideviehhaltung, Schäfer mit Schafen, Rapsanbau und Rodungsinsel

Generationenvertrag

Es ist eine alte Weisheit, dass man nur das schätzt, was einem einen Nutzen bringt. Deshalb sollen Felder, Wiesen und Wälder so bewirtschaftet werden, dass sie auf Dauer rentabel sind. Nur so ist gewährleistet, dass die abwechslungsreichen Strukturen erhalten werden und die historisch gewachsenen Bewirtschaftungsformen (z.B. Streuobstwiesen) weitergeführt werden können.

Waldstimmungen und Impressionen von Streuobstwiesen
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