Naturpark-Förderung
Der Naturpark Neckartal-Odenwald unterstützt Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Landschaftspflege, Öffentlichkeitsarbeit und Entwicklungskonzeptionen, Entwicklung des Erholungswerts sowie Kulturerbe im ländlichen Raum.
Rahmenbedingungen:
Jeder im Naturpark - ob Privatperson, Verein oder öffentliche Einrichtung - kann ein Projekt beantragen, sofern das geplante Projekt den vorgegebenen Kriterien entspricht.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Naturparkförderung ist, dass die geplante Maßnahme innerhalb des Naturparkgebietes liegt. Zudem muss sie den Zielsetzungen des Naturparks und insbesondere der Richtlinie des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Gewährung von Zuwendungen an Naturparke in Baden-Württemberg entsprechen.
Ein bestimmter Mindestbetrag zur Finanzierung wird als Bagatellgrenze vorausgesetzt:
- 2.500 Euro Zuwendung für juristische Personen des öffentlichen Rechts
- 500 Euro Zuwendung für natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts
Ablauf:
Die Naturparkförderung 2020 beginnt mit der Einreichung des Förderantrags bis spätestens 15. Dezember 2019 bei der Naturpark-Geschäftsstelle. Nach einer Prüfung des Antrags erhält der Antragsteller bei Bewilligung Mitte des folgenden Jahres einen sogenannten Zuwendungsbescheid. In der Regel darf der Antragsteller erst dann mit der Durchführung der Maßnahme beginnen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden.
Vor Ablauf der Vorlagefrist reicht der Projektträger seinen Zahlungsantrag ein, einschließlich einer detaillierten Kostenaufstellung der durchgeführten Arbeiten. Der Naturpark oder das Regierungspräsidium kontrolliert den Zahlungsantrag sowie die Maßnahme vor Ort und veranlasst schließlich die Auszahlung der Fördergelder durch das Regierungspräsidium Freiburg.
Ab sofort kann das neue Antragsformular 2018 genutzt werden. Um zu gewährleisten, dass die Anträge schnellst möglich bearbeitet werden können, bitten wir Sie, die geplanten Projekte mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Naturparkgeschäftsstelle einzureichen.
Weiterführende Information:
Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Informationen und ergänzenden Merkblätter im Förderwegweiser des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Insbesondere zur EU-Förderung sind hier alle relevanten Rechtsgrundlagen und Informationen öffentlich eingestellt.