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Naturpark-Förderung

Allgemeine Informationen

Der Naturpark Neckartal-Odenwald unterstützt Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Landschaftspflege, Öffentlichkeitsarbeit und Entwicklungskonzeptionen, Entwicklung des Erholungswerts sowie Kulturerbe im ländlichen Raum.

 

Aktuelles: Eine Förderantragstellung für das Förderjahr 2025 ist ab sofort möglich!

 

Rahmenbedingungen:

Jeder im Naturpark - ob Privatperson, Verein oder öffentliche Einrichtung - kann ein Projekt beantragen, sofern das geplante Projekt den vorgegebenen Kriterien entspricht.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Naturparkförderung ist, dass die geplante Maßnahme innerhalb des Naturparkgebietes liegt. Zudem muss sie den Zielsetzungen des Naturparks und insbesondere der Richtlinie des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Gewährung von Zuwendungen an Naturparke in Baden-Württemberg entsprechen.

Ein bestimmter Mindestbetrag zur Finanzierung wird als Bagatellgrenze vorausgesetzt:

  • 4.000 Euro Zuwendung für juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • 500 Euro Zuwendung für natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts

 

Ablauf:

Die Naturparkförderung beginnt mit der Einreichung des Förderantrags bei der Naturpark-Geschäftsstelle (Antragsfrist: 31.10.). Nach einer Prüfung des Antrags erhält der Antragsteller bei Bewilligung Mitte des folgenden Jahres einen sogenannten Zuwendungsbescheid. In der Regel darf der Antragsteller erst dann mit der Durchführung der Maßnahme beginnen. 

Vor Ablauf der Vorlagefrist reicht der Projektträger seinen Zahlungsantrag ein, einschließlich einer detaillierten Kostenaufstellung der durchgeführten Arbeiten. Der Naturpark oder das Regierungspräsidium kontrolliert den Zahlungsantrag sowie die Maßnahme vor Ort und veranlasst schließlich die Auszahlung der Fördergelder durch das Regierungspräsidium Freiburg.

 

Weiterführende Information:

Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Informationen und ergänzenden Merkblätter zur EU-kofinanzierten Förderung im Förderwegweiser des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

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