Naturpark-Förderung
Allgemeine Informationen
Der Naturpark Neckartal-Odenwald unterstützt Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Landschaftspflege, Öffentlichkeitsarbeit und Entwicklungskonzeptionen, Entwicklung des Erholungswerts sowie Kulturerbe im ländlichen Raum.
WICHTIG: Hinweis zur neuen Förderperiode und der Antragstellung für das Förderjahr 2023:
Aufgrund der neuen EU-Förderperiode ab 2023 und den damit verbundenen Änderungen kommt es zu verschiedenen Verzögerungen. Aus diesem Grund wird für das Jahr 2023 keine Antragstellung von EU-kofinanzierten Projekten möglich sein.
Bei Fragen zur aktuellen Fördersituation, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Naturparks.
Rahmenbedingungen:
Jeder im Naturpark - ob Privatperson, Verein oder öffentliche Einrichtung - kann ein Projekt beantragen, sofern das geplante Projekt den vorgegebenen Kriterien entspricht.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Naturparkförderung ist, dass die geplante Maßnahme innerhalb des Naturparkgebietes liegt. Zudem muss sie den Zielsetzungen des Naturparks und insbesondere der Richtlinie des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Gewährung von Zuwendungen an Naturparke in Baden-Württemberg entsprechen.
Ein bestimmter Mindestbetrag zur Finanzierung wird als Bagatellgrenze vorausgesetzt:
- 2.500 Euro Zuwendung für juristische Personen des öffentlichen Rechts
- 500 Euro Zuwendung für natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts
Ablauf:
Die Naturparkförderung beginnt mit der Einreichung des Förderantrags bei der Naturpark-Geschäftsstelle. Nach einer Prüfung des Antrags erhält der Antragsteller bei Bewilligung Mitte des folgenden Jahres einen sogenannten Zuwendungsbescheid. In der Regel darf der Antragsteller erst dann mit der Durchführung der Maßnahme beginnen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden.
Vor Ablauf der Vorlagefrist reicht der Projektträger seinen Zahlungsantrag ein, einschließlich einer detaillierten Kostenaufstellung der durchgeführten Arbeiten. Der Naturpark oder das Regierungspräsidium kontrolliert den Zahlungsantrag sowie die Maßnahme vor Ort und veranlasst schließlich die Auszahlung der Fördergelder durch das Regierungspräsidium Freiburg.
Weiterführende Information:
Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Informationen und ergänzenden Merkblätter im Förderwegweiser des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Insbesondere zur EU-Förderung sind hier alle relevanten Rechtsgrundlagen und Informationen öffentlich eingestellt.