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Landschaftspflegekonzept

für die gesamte Naturparkförderkulisse

Am 1. Januar 2016 ist die neue, landesweite Naturpark-Förderrichtlinie in Kraft getreten. Unter dem Fördertatbestand "Natürliches Erbe" sind auch weiterhin investive Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes zuwendungsfähig (70% der Nettokosten).

Dazu zählen beispielsweise Investitionen in Maßnahmen der Landschafts- und Biotoppflege, der Schnitt alter Obstbäume, die Pflanzung von Hochstämmen oder Sträuchern uvm. In erster Linie werden Projekte gefördert, für die der Naturpark z.B. aufgrund seiner naturräumlichen Ausstattung eine besondere Verantwortung hat.

Wie bei der Mitgliederversammlung 2016 bereits erläutert, wurde als neue Voraussetzung für die Förderung von Landschaftspflegeprojekten festgelegt, dass sich die Notwendigkeit der Maßnahme aus einer Studie oder einem Pflegekonzept ergeben muss.

Um auf dem gesamten Gebiet des Naturparks die Voraussetzung zur Förderung von Maßnahmen zum Erhalt des natürlichen Erbes zu schaffen, hat der Naturpark ein Landschaftspflegekonzept für die gesamte Naturparkkulisse in Auftrag gegeben.

Das Heidelberger Planungsbüro BIOPLAN hat das Konzept nun pünktlich zum Jahresende fertig gestellt.

Das Landschaftspflegekonzept kann nicht nur als Grundlage für die Naturparkförderung herangezogen werden, sondern kann sehr gut auch als Orientierungshilfe bei der Planung von Pflegemaßnahmen dienen.

  • Landschaftspflegekonzept

    Textteil des Landschaftspflegekonzepts

  • Landschaftspflegekonzept Karte 1

    Landschaftspflegekonzept - Karte der Schutzgebiete

  • Landschaftspflegekonzept Karte 2

    Landschaftspflegekonzept - Karte der Förderkulisse

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